Die grüne WBK für Sportschützen
• für alle Waffen der grünen WBK muss im Vorfeld ein Bedürfnis beim
Landesverband beantragt werden, dafür muss der Sportschütze mindestens
seit 12 Monaten den Schießsport in einem Verein (als gemeldetes Mitglied)
regelmäßig betreiben, die beantragte Waffe muss für eine Disziplin nach DSB
Sportordnung zugelassen und erforderlich sein
• anschließend kann der Sportschütze seinen Antrag bei der zuständigen
Behörde einreichen, nach Prüfung des Antrages erfolgt die Genehmigung
zum Erwerb einer Waffe in Form eines sogenannten Voreintrags
(Art der Waffe, Kaliber) in die WBK, der Voreintrag ist 12 Monate gültig
• in die grüne WBK werden folgende Waffen eingetragen: mehrschüssige
Kurzwaffen (Pistolen, Revolver), halbautomatische Langwaffen
(Selbstladegewehre, Selbstladeflinten) und Repetierer mit glatten Läufen
(Vorderschaftsrepetierer)
• die erworbene Waffe ist binnen zwei Wochen bei der zuständigen
Behörde anzumelden